1. Der Antrag

Der Kriegsdienstverweigerer, der nach Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes anerkannt werden will, muß einen schriftlichen Antrag stellen. Diesen Antrag richtet er an das für ihn zuständige Kreiswehrersatzamt des Heimatortes. Es sollte unbedingt die Personenkennziffer oder das Geburtsdatum angegeben werden.
Man beantragt seine "Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer". Man soll sich ausdrücklich "auf das Grundrecht der Kriegsdienstverweigerung nach Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes" berufen. Der Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer könnte folgendermaßen formuliert werden:

Martin Müller
Weg 1
12345 Stadt


An das
Kreiswehrersatzamt
Straße 1-4
12345 Stadt


Betr.: Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer,
PK-Nr.: 010177-K-12345

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit verweigere ich den Kriegsdienst unter Berufung auf das Grundrecht der Kriegsdienstverweigerung nach Artikel 4, Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes.
Ich kann mich aus Gewissensgründen an keinerlei Waffenanwendung zwischen den Staaten beteiligen.

Meinem Antrag füge ich bei: [Später werde ich nachreichen:]
- den ausführlichen Lebenslauf,
- die persönliche Darlegung der Beweggründe für meine Kriegsdienstverweigerung,
- das polizeiliche Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate - gibts beim Einwohnermeldeamt).


Mit freundlichen Grüßen

Martin Müller

Schon mit diesen wenigen Sätzen hat man einen wirksamen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer gestellt. Die erwähnten Anlagen müssen nicht sofort beigefügt werden. Man kann sie später nachreichen, vor allem dann, wenn die Beschaffung Zeit beansprucht (Führungszeugnis) und die Antragstellung verzögern würde.




2. Der Zeitpunkt

Der Antrag sollte so früh wie möglich gestellt werden, sobald der Entschluß zur Kriegsdienstverweigerung feststeht.
Es kommt darauf an, den Antrag zu stellen, bevor ein Einberufungsbescheid zugestellt wird.
Der Grund: Der Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer macht eine spätere Einberufung zum Grundwehrdienst während des laufenden Verfahrens, das heißt bis zur endgültigen Entscheidung über den Antrag, unmöglich.
Ein weiterer Grund: Nur wer vor Zustellung eines Einberufungsbescheides verweigert, kommt in das einfachere, schriftliche Anerkennungsverfahren beim Bundesamt für den Zivildienst! Die Antragstellung ist frühestens sechs Monate vor Vollendung des 18. Lebensjahres, das heißt mit 17 ½ Jahren möglich. Der Antrag soll - muß aber nicht- 14 Tage vor der Musterung eingereicht sein. Ansonsten ist er an kein Alter gebunden. Je später man ihn stellt, desto eher läuft man aber Gefahr, zum Grundwehrdienst einberufen zu werden.




3. Die Zivildienststelle

Um eine Zivildienststelle solltet ihr euch selber bemühen (mind. 1/2 Jahr vor Dienstantritt), falls ihr nicht Gefahr laufen wollt, in die Wallachei geschickt zu werden, oder z.B. in einen Kindergarten kommt, obwohl ihr gegen kleine nervige Kinder allergisch seid.
Einige zentrale Adressen bekommt ihr bei der Verweigerung zugeschickt, wo ihr euch dann weiter erkundigen könnt, am einfachsten ist es aber, wenn ihr euch mal bei Bekannten oder in der Gegend umhört, wo ihr hinwollt (es gibt mehr Zivis als du denkst).

An dieser Stelle darf meine Zivildienststelle natürlich nicht fehlen:

     Der Sonderkindergarten der Lebenshilfe in Wahlstedt !